Sie wollen Informationen über die aktuellen Lehrgänge, dann besuchen Sie doch einfach unsere jeweiligen Niederlassungen!
Eine Förderung über die Agentur für Arbeit bzw. über die ARGE´n ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie bei ihrem zuständigen Arbeitsvermittler.
Wir beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich. Vereinbaren Sie in unseren Niederlassungen einen unverbindlichen Beratungstermin.
Bekanntmachungen:
Förderprogramm der Arbeitsagenturen ... (EU und der Bundesregierung) |
| 18.11.2010 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über einige Veränderungen in Kenntnis setzen.
Betriebe werden in Zukunft schwierige Bedingungen vorfinden geeignetes Fahrpersonal einzustellen. Schon heute erleben wir diesen Engpass bei den Fachkräften in einigen Branchen.
Der Bedarf an qualifiziertem Fahrpersonal steigt und wird immer mehr zum entscheidenden Erfolgsfaktor eines Unternehmens. Wer Morgen über Mangel an Fachkräften klagt, hat heute die Ausbildung oder Qualifizierung neuer Mitarbeiter versäumt. Welche Investitionen kann also für ein Unternehmen sinnvoller sein, als gut ausgebildetes Personal? Ausbildung bedeutet die Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber unserer Jugend, Wirtschaft und dem Allgemeinwohl dieses Staates.
Aus der firmeneigenen Ausbildung und Qualifizierung ergeben sich Vorteile wie:
- Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs
- Einsparungen von Einarbeitungszeit und Kosten
- Weniger Fluktuation und Fehlbesetzungen
- Reduzierung der Personalbeschaffungskosten
Wir als Bildungsträger stellen uns ebenfalls dieser besonderen Verantwortung indem wir im Einzelfall die Firmen begleiten und unterstützen (Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Arbeitsmarktpolitisch wird die Weiterqualifikation von Beschäftigten ausgebaut und in Nordrhein-Westfalen mit fast 120 Mio. Euro gefördert.
Im Alltag liegt die Ausbildung einer erfahrenen Berufskraft oftmals Jahrzehnte zurück. Hier setzt das Förderprogramm WeGebAU der Agentur für Arbeit an.
Wir helfen Ihnen, ältere und berufserfahrene Mitarbeiter durch eine Qualifizierung auf den aktuellen Stand zu bringen. Voraussetzung dabei ist, dass die Maßnahme der Bildungseinrichtung zertifiziert ist. So haben Sie als Arbeitgeber die Gewissheit, dass die Maßnahme Ihren Qualitätsansprüchen genügt.
Eine weitere Zielgruppe bilden Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Arbeitnehmer die länger als 4 Jahre nicht in ihrem erlernten Beruf tätig waren. Damit diese Personen heute, an der Zukunft von morgen mitwirken können, benötigen sie eine Ausbildung die sie für die Ansprüche des Arbeitsmarktes immer wieder neu qualifiziert.
Ablauf der WeGebAU – Förderung:
Für Sie als Arbeitgeber ist die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice) der erste Ansprechpartner. Diesen Kontakt müssen Sie selbst herstellen, wir als Bildungsträger unterstützen Sie natürlich dabei (LEWA Qualifizierungs- GmbH).
Mit der Service- Hotline der Arbeitsagenturen für den Arbeitgeberbereich und der entsprechenden, firmeneigenen Betriebsnummer ist der richtige Ansprechpartner schnell gefunden.
Nach Klärung der Notwendigkeiten einer Qualifizierung wird die Agentur für Arbeit die vorliegenden Unterlagen und Formulare zusenden.
Der Bildungsträger kann unterstützend bei der Erarbeitung der Inhalte für diese Dokumente der Antragstellung mitwirken. (LEWA Qualifizierungs- GmbH) Für alle Fragen ist er kompetent und geschult.
Nach Fertigstellung der Dokumente werden diese der Arbeitsagentur übersandt. Für jeden förderfähigen Mitarbeiter erhält der Arbeitgeber einen Bildungsgutschein mit den Maßnahmen der Qualifizierung.
Der Bildungsgutschein und bezuschusste weitere Kosten (z. B.: Fahrtkosten etc.) der Qualifizierung werden der Agentur für Arbeit, ausgefüllt, zurück gegeben.
Erst jetzt kann die Ausbildung der zu fördernden Mitarbeiter für die entsprechenden Maßnahmen beginnen.
Der zeitliche Rahmen der Antragstellung für Fördermaßnahmen – WeGebAU beläuft sich auf 4 bis 6 Wochen. Alle Maßnahmen des Bildungsgutscheins werden zu 100 % gefördert. Neben Fahrtkosten- oder Unterbringungskostenzuschläge können dem Arbeitgeber weitere Zuschüsse ermöglicht werden.
Die AEZ (Arbeitsentgeltzuschüsse) müssen gesondert beantragt werden, nach dem Beginn der Maßnahme, das bedeutet, die Arbeitsagentur ist im Besitz des Bildungsgutscheins des/ der Mitarbeiter.
Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kontakfomular zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
LEWA Qualifizierungs- GmbH
Zuletzt geändert am: 22.12.2011 um 13:52:45
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