Ausbildung zum / r Gabelstaplerfahrer / in
Thema
Die Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Fahrern von Flurförderzeugen (Gabelstapler) eine spezielle Ausbildung. Nur wenn die Fahrer über eine solche Ausbildung verfügen, tritt die BG in einem Schadenfall ein. Dabei gliedert sich die Ausbildung in 3 Stufen:
1. Stufe: Allgemeine Ausbildung (Grundqualifikation)
2. Stufe: Zusatzausbildung (für bestimmte Staplerarten)
3. Stufe: Betriebliche Ausbildung
Wir bieten eine Ausbildung zum Führer von Flurförderzeugen (Ffz) nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an. Die Dauer der Schulung beträgt i.d.R 2 Tage, sie ist allerdings von ihren Vorkenntnissen abhängig
Abschluss
Die Fahrer erhalten nach bestandener Prüfung einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge und ein Zertifikat über die durchgeführte Ausbildung.
Jährliche Unterweisung für Flurförderzeugführer / innen nach BGV A1
Thema
Umsichtigeres Fahren hilft Unfallrisiken zu reduzieren- Bessere Fahrtechnik hilft Schäden zu vermeiden- Grundsätze der Berufsgenossenschaft werden erfüllt
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge.
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Flurförderzeugen
Abschluss
Teilnahmebestätigung der LEWA Qualifizierungs GmbH

